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   VG Freiburg, 05.03.2019 - A 4 K 6897/18   

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VG Freiburg, 05.03.2019 - A 4 K 6897/18 (https://dejure.org/2019,4600)
VG Freiburg, Entscheidung vom 05.03.2019 - A 4 K 6897/18 (https://dejure.org/2019,4600)
VG Freiburg, Entscheidung vom 05. März 2019 - A 4 K 6897/18 (https://dejure.org/2019,4600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 29 Abs 2 S 1 EUV 604/2013, Art 29 Abs 2 S 2 EUV 604/2013, § 34a Abs 2 AsylVfG 1992, § 80 Abs 5 VwGO
    Verlängerung der Überstellungsfrist gemäß Art. 29 Abs. 2 S. 2 EUV 604/2013 - Wochenfrist des § 34a AsylVfG 1992

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überstellung Italien; Überstellungsfrist; Verlängerung; flüchtig; Bereithalteanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der

    Auszug aus VG Freiburg, 05.03.2019 - A 4 K 6897/18
    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht etwa aus der Stellungnahme des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof Wathelet vom 25.07.2018 zur Rechtssache C-163/17 (Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15.03.2017 - A 11 S 2151/16 -, juris), weil dieser zutreffend betont, dass eine Verlängerung der Überstellungsfrist erhebliche Folgen für die betreffende Person hat im Hinblick auf das Ziel einer zügigen Bearbeitung ihres Antrags auf internationalen Schutzes.

    "In rechtlicher Hinsicht wird davon ausgegangen, dass jedenfalls derjenige, der sich gezielt und bewusst dem Zugriff der für die Durchführung der Überstellung zuständigen Behörden entzieht, um die Überstellung zu vereiteln bzw. zu erschweren, flüchtig ist (vgl. VGH-Bad.-Württ., Vorlage-Beschl. v. 15.03.2017 - A 11 S 2151/16 -, juris, Rn. 20; vgl. auch VG Bayreuth, Urt. v. 23.10.2017 - B 3 K 17.50068 -, juris).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Freiburg, 05.03.2019 - A 4 K 6897/18
    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht etwa aus der Stellungnahme des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof Wathelet vom 25.07.2018 zur Rechtssache C-163/17 (Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15.03.2017 - A 11 S 2151/16 -, juris), weil dieser zutreffend betont, dass eine Verlängerung der Überstellungsfrist erhebliche Folgen für die betreffende Person hat im Hinblick auf das Ziel einer zügigen Bearbeitung ihres Antrags auf internationalen Schutzes.

    Zu berücksichtigen sind dabei alle Umstände des Einzelfalls (vgl. Schlussantrag von Generalanwalt Wathelet zum genannten Vorlagebeschluss vom 25.07.2018 in der Rechtssache C-163/17, Rn 62).

  • VG Gießen, 17.09.2018 - 4 L 9383/17

    Flüchtig im Sinne der Dublin III-VO

    Auszug aus VG Freiburg, 05.03.2019 - A 4 K 6897/18
    Soweit der Antragsteller demgegenüber auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin verweist, wonach das bloße Nichterscheinen von Personen zu einem Gestellungstermin kein "flüchtig sein" begründe, weil es auch keine Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Gestellungstermins gebe (vgl. etwa VG Berlin, Beschl. V. 09.03.2018 - 28 L 129.18 -, juris Rn. 8 ff., 19, sowie Beschl. v. 09.03.2018 - 28 L 129.18 -, juris, Rn. 8 ff., 19, sowie Beschl. v. 16.10.2018 - 31 L 791.18 A -, juris, Rn. 12; a.A. etwa VG Gießen, Beschl. v. 17.09.2018 - 4 L 9383/17.GI.A -, juris, Rn. 7), kann offenbleiben, ob diese Rechtsauffassung angesichts der angeführten Stellungnahme des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof noch haltbar ist.
  • VG Freiburg, 22.11.2018 - 4 K 6442/18

    Maßnahmen zur Förderung der Ausreise; Überstellung im Dublin-Verfahren

    Auszug aus VG Freiburg, 05.03.2019 - A 4 K 6897/18
    Die Obliegenheit des Antragstellers, sich zu den angegebenen Zeiten für eine Überstellung bereitzuhalten, ist auch nicht dadurch entfallen, dass die Kammer mit - nach Einstellung des Beschwerdeverfahrens durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ( 12 S 2915/18) unwirksam gewordenen - Beschluss vom 22.11.2018 (4 K 6442/18) die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Bereithalteanordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 09.11.2018 angeordnet hat.
  • VG Berlin, 09.03.2018 - 28 L 129.18

    Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung bei Ablauf der Überstellungsfrist

    Auszug aus VG Freiburg, 05.03.2019 - A 4 K 6897/18
    Soweit der Antragsteller demgegenüber auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin verweist, wonach das bloße Nichterscheinen von Personen zu einem Gestellungstermin kein "flüchtig sein" begründe, weil es auch keine Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Gestellungstermins gebe (vgl. etwa VG Berlin, Beschl. V. 09.03.2018 - 28 L 129.18 -, juris Rn. 8 ff., 19, sowie Beschl. v. 09.03.2018 - 28 L 129.18 -, juris, Rn. 8 ff., 19, sowie Beschl. v. 16.10.2018 - 31 L 791.18 A -, juris, Rn. 12; a.A. etwa VG Gießen, Beschl. v. 17.09.2018 - 4 L 9383/17.GI.A -, juris, Rn. 7), kann offenbleiben, ob diese Rechtsauffassung angesichts der angeführten Stellungnahme des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof noch haltbar ist.
  • VG Bayreuth, 23.10.2017 - B 3 K 17.50068

    Verlängerung der Überstellungsfrist im Dublin-III-Verfahren bei Flüchtigkeit des

    Auszug aus VG Freiburg, 05.03.2019 - A 4 K 6897/18
    "In rechtlicher Hinsicht wird davon ausgegangen, dass jedenfalls derjenige, der sich gezielt und bewusst dem Zugriff der für die Durchführung der Überstellung zuständigen Behörden entzieht, um die Überstellung zu vereiteln bzw. zu erschweren, flüchtig ist (vgl. VGH-Bad.-Württ., Vorlage-Beschl. v. 15.03.2017 - A 11 S 2151/16 -, juris, Rn. 20; vgl. auch VG Bayreuth, Urt. v. 23.10.2017 - B 3 K 17.50068 -, juris).
  • VG Berlin, 16.10.2018 - 31 L 791.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Überstellung

    Auszug aus VG Freiburg, 05.03.2019 - A 4 K 6897/18
    Soweit der Antragsteller demgegenüber auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin verweist, wonach das bloße Nichterscheinen von Personen zu einem Gestellungstermin kein "flüchtig sein" begründe, weil es auch keine Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Gestellungstermins gebe (vgl. etwa VG Berlin, Beschl. V. 09.03.2018 - 28 L 129.18 -, juris Rn. 8 ff., 19, sowie Beschl. v. 09.03.2018 - 28 L 129.18 -, juris, Rn. 8 ff., 19, sowie Beschl. v. 16.10.2018 - 31 L 791.18 A -, juris, Rn. 12; a.A. etwa VG Gießen, Beschl. v. 17.09.2018 - 4 L 9383/17.GI.A -, juris, Rn. 7), kann offenbleiben, ob diese Rechtsauffassung angesichts der angeführten Stellungnahme des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof noch haltbar ist.
  • VG Köln, 06.06.2019 - 8 K 5612/18
    vgl. VG Köln, Beschluss vom 2. Mai 2019 - 16 L 848/19.A -, unter Verweis auf VG Berlin, Beschluss vom 18. April 2019 - 28 L 88.19 A -, juris, Rn. 20; VG Regensburg, Beschluss vom 2. April 2019 - RO 5 S 19.50123 -, juris; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 5. März 2019 - A 4 K 6897/18 -, juris, Rn. 5 ff.; VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Januar 2019 - B 8 S 19.50007 -, juris.
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